PunktWolke
HAMM
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von PunktWolke Hamm (Marcus Hamm)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

  1. Diese AGB gelten für alle Aufträge, Dienstleistungen und Datenlieferungen (u.a. Drohnenflüge, Vermessungen, 3D-Modelle/Punktwolken, Inspektionen, Foto- und Filmaufnahmen sowie 360-Grad-Touren) zwischen Marcus Hamm / PunktWolke Hamm (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“).
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, diesen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Genehmigungen, Flugbedingungen und Wetterrisiko

  1. Die Durchführung von Drohnenflügen ist stark von den meteorologischen Bedingungen (Wind, Niederschlag, Nebel etc.) sowie von behördlichen Flugfreigaben (LuftVO) abhängig.
  2. Der Auftragnehmer entscheidet am Einsatztag als verantwortlicher Pilot (UAV Operator) final über die Durchführbarkeit und Sicherheit des Fluges.
  3. Muss ein Termin aufgrund widriger Wetterbedingungen, höherer Gewalt oder kurzfristiger behördlicher Einschränkungen verschoben werden, stellt dies keinen Vertragsbruch dar. Es wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen derartiger Verzögerungen sind ausgeschlossen.
  4. Der Auftragnehmer holt die standardmäßigen behördlichen Aufstiegsgenehmigungen ein. Sind für ein spezielles Projekt aufwendigere Sondergenehmigungen nötig, trägt der Auftraggeber nach vorheriger Absprache die dafür anfallenden Kosten.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, Drohnenflüge über dem zu befliegenden Grundstück sowie Foto-/Filmaufnahmen und Vermessungen (inkl. Innenräumen) zu gestatten (Hausrecht). Er erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis für Start und Landung.
  2. Es obliegt dem Auftraggeber, Personen (Mitarbeiter, Anwohner, Kunden), die während der Aufnahmen anwesend sind, über den Einsatz zu informieren und gegebenenfalls deren Einverständnis (Model Release gemäß KUG / DSGVO) einzuholen.
  3. Für Vermessungen und Inspektionen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Vorfeld alle notwendigen Pläne, Bereichsgrenzen und bekannten Gefahrenquellen (z.B. Hochspannungsleitungen, sensible Anlagen) mitzuteilen.

§ 4 Urheberrecht und Nutzungsrechte (Medien & Daten)

  1. Foto, Film & 360-Grad-Touren: Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den angefertigten Aufnahmen gemäß Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu. Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Bezahlung die einfachen, zeitlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder der Weiterverkauf bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  2. Geodaten, Punktwolken & Vermessung: Die durch den Auftragnehmer erstellten Rohdaten, 3D-Modelle und Auswertungen gehen nach vollständiger Bezahlung für die interne und projektbezogene Nutzung in das Verfügungsrecht des Auftraggebers über.

§ 5 Eigenwerbung und Referenz

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das erstellte Bild-, Film- und Datenmaterial (in anonymisierter Form, ohne Abbildung sensibler Betriebsgeheimnisse) im Rahmen der eigenen Werbemaßnahmen (z.B. auf punktwolkehamm.de, in Social-Media-Kanälen oder Print-Portfolios) als Referenz zu nutzen. Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung. Ausnahmen hiervon (z.B. bei strikten Verschwiegenheitsvereinbarungen/NDA) müssen vorab zwingend schriftlich vereinbart werden.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gilt das im Kostenvoranschlag bzw. Angebot vereinbarte Honorar. Reisekosten und eventuelle Genehmigungskosten werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert ausgewiesen.
  2. Rechnungen des Auftragnehmers sind nach Rechnungsstellung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb eines auf der Rechnung explizit ausgewiesenen Datums (z.B. "zahlbar bis zum TT.MM.JJJJ") leistet.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben sämtliche Nutzungsrechte, Daten und Medien im uneingeschränkten Eigentum des Auftragnehmers.

§ 7 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für vertragliche und außervertragliche Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  3. Für die planungsrechtliche, architektonische oder bauliche Richtigkeit von vermessenen Daten (z.B. Punktwolken) übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern nicht explizit eine zertifizierte Ingenieursvermessung vertraglich geschuldet ist. Die gelieferten Daten dienen primär der visuellen Bestandsaufnahme und Planungsgrundlage.

§ 8 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Berlin).